Masseure gibt es wie Sand am Meer. Einen guten Masseur/in zu finden, ist fast so wie die Nadel im Heuhaufen.  


 Früher konnten Ärzte eine klassische Massage leichter verordnen. Aufgrund der Budgetkürzungen der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren verschreiben Ärzte gesetzlich Versicherten nur noch selten Massagen auf Rezept.

 

Damit die Krankenkasse die Kosten einer kl. Massage übernimmt, bedarf es eine Verordnung.
Verschreiben kann die Massage der Hausarzt, ein Orthopäde oder auch ein Facharzt wie zum Beispiel ein Kieferorthopäde bei Problemen mit dem Kiefergelenk (z.B.: CMD)

Grundsätzlich kann ich als ausgebildeter Masseur und med. Bademeister  medizinische Massagen auf Verordnung annehmen. Da ich aber meine Dienstleistung nur mobil anbiete, kann ich Verordnungen für gesetzlich Versicherten nicht annehmen. Nur im seltenen Fällen, übernehmen jedoch einige Versicherungen die Kosten meiner Behandlung. Das müssen Sie aber vorher selbst mit der Krankenkasse abklären.

Privatversicherten sind hier besser bedient. 

 

 

 

Wenn Sie Privat versichert sind und eine Verordnung für kl. Massage oder manuelle Lymphdrainage haben, werden Sie die Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet bekommen. Die Höhe der Erstattung hängt von der jeweiligen Versicherungstarif ab und kann bis zu 100 % betragen. Auch hier ist eine Abklärung ratsam.

Hinweis: 
Ich rechne nicht direkt mit Krankenkassen ab. Ob Sie gesetzlich- oder privatversichert sind, müssen Sie nach meiner Behandlung in Vorleistung treten. Ich stelle Ihnen dann eine Rechnung aus. Die Rechnung wird samt der Verordnung bei der Versicherung eingereicht.
Da die Behandlung auf Rezept stattfindet, fällt keine Mehrwertsteuer an.


 

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